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Verfügungsfonds

Mit dem Instrument des Verfügungsfonds steht ein Anreizinstrument für die kooperative Unterstützung der Städtebauförderprogramme zur Verfügung, welches die folgenden Ziele verfolgt:

  • Aktivierung privaten Engagements für den Erhalt und die Entwicklung des Quartiers

  • Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure im Quartier

  • Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner

  • Flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung

  • Flexible Umsetzung von Mikro-Projekten in Gebieten der Städtebauförderung

1. Verwendungszweck, Voraussetzungen

Gefördert werden Maßnahmen / Projekte mit nachweisbarem Nutzen für das Projektgebiet Soziale Stadt Innerer Südosten Regensburg in Anlehnung an die Handlungsfelder des ISEKs. Finanzierungskonstruktionen sind ausgeschlossen, die auf eine Vorteilsnahme einzelner privater Akteure angelegt sind. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Mittel aus dem Projektfonds besteht nicht.

2. Antragstellung 

Projektanträge werden mit einem Antrags-Formular des Quartiersmanagements gestellt, sie enthalten eine Kurzbeschreibung, einen Finanz- und Kostenplan, die Zuordnung zu den Handlungsfeldern, Angaben zu sonstigen Zuwendungen sowie einen Zeitplan.

Die Anträge werden beim Quartiersmanagement eingereicht. Die Antragstellung sollte sechs Wochen vor dem Beginn des Projektes erfolgen.

 

3. Art, Umfang und Höhe des Zuschusses

Die Mittelbereitstellung aus dem Verfügungsfonds steht unter dem Vorbehalt, dass Zuwendungen aus dem Bund-Länder-Programm Soziale Stadt an die Stadt Regensburg geleistet werden. Die Mittel aus dem Verfügungsfonds werden als Zuschuss gewährt. Die Mittel können zur Finanzierung von Sachkosten, Honoraren und öffentlich dienenden Investitionen eingesetzt werden.

4. Mittelauszahlung

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Rechnungsnachweis über die Fondsverwaltung (Quartiersmanagement). Der Nachweis der Rechnungen ist mit einem Abrechnungs-Formular des Quartiersmanagements anzugeben.

Ergänzung vom 27.05.2024: Die Gelder des Verfügungsfonds sind ab dem Datum der Bewilligung verfügbar. Rückwirkend können die Gelder nicht geltend gemacht werden. Ausgaben, die vor Bewilligung getätigt wurden, sind nicht erstattungsfähig.

 

5. Veröffentlichungen

Das Quartiersmanagement und die Projektträger berichten regelmäßig im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die Umsetzung der geförderten Projekte. Antragstellende sollten nach Möglichkeit Fotos zur Verwendung durch das Quartiersmanagement bereitstellen.

Bei Veröffentlichungen durch die Projektträger ist das Logo der Sozialen Stadt Innerer Südosten zu verwenden.

 

Antrag für den Verfügungsfonds:

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